EN 1125
FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE
GEMÄSS DIN EN 1125
Diese Norm findet in öffentlichen Gebäuden Anwendung, bei denen
die Benutzer die Funktionen der Fluchttür nicht kennen und diese im
Notfall ohne Einweisung betätigen müssen.
Das bedeutet, die Tür muss sich in Notsituationen von jedermann
ohne besondere Vorkenntnisse öffnen lassen. In diesen Gebäuden
besteht im Gefahrenfall die Möglichkeit einer Paniksituation mit
hohem Risiko durch falsche Anwendung der Panikbeschläge (die
Menschen verhalten sich irrational). Speziell bei Stromausfall (kein
Licht) oder drängelnden Menschenmassen ist die Panikfunktion bei
Türdrückern nicht mehr gegeben.
Hier muss die Öffnungsfunktion über die gesamte Türbreite auch bei
unsachgemäßer Betätigung bzw. in einer Paniksituation gegeben
sein. Menschen strömen in einer solchen Lage direkt zur Fluchttür
und müssen diese ohne Einweisung öffnen können. Die gemäß dieser
DIN verwendeten Türanlagen bezeichnet man als Paniktüren,
die mit Stangengriffen quer über mind. 60% der Türbreite zu sichern
sind. Auch hier müssen Schloss- und Beschlagselemente komplett
in einer Einheit geprüft werden.
Mögliche Einsatzgebiete
• Theater, Kino, Opernhaus
• Diskotheken, Nachtclubs
• Stadien
• Flughäfen
• Einkaufszentren, Kaufhäuser
• Verwaltungsbauten
• Arbeitsämter etc.
• größere Hotels
Das Wichtigste im Überblick
• Die Tür ist über mind. 60% der Türbreite mit einer
Griff-/Druckstange (Panikstange) gesichert.
• Panikstange und Schloss müssen gemeinsam zertifiziert sein.
• Die max. Auslösekraft beträgt 80 N bzw. 220 N bei Gegendruck.
• Im Zweifelsfall zur Sicherheit eine Panikstange einsetzen.